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Reisen in den Philippinen

Note 4 — ZWÖLFTES KAPITEL

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»Obgleich einige frevelhafte Eingriffe (atentados) gerechten Grund zum Kapitel X. der Ordonnanzen gegeben haben, worin der Guvernör D. P. de Arandia befiehlt, dass die Alkalden und Justizbeamten nicht anders als schriftlich mit den Missions-Geistlichen verkehren, und sie nicht anders als in Begleitung besuchen sollen, so wird dennoch verordnet, dass dies nicht also geschehn soll . . . in der Voraussetzung, dass die Kirchenprälaten ihren ganzen Eifer aufwenden werden, um ihre Untergebenen innerhalb der Grenzen der Mässigung zu halten.« . . »Die Alkalden sollen dafür sorgen, dass die Pfarrer und Diener der Religion besagte Gobernadorcillos und Justizbeamte mit der nämlichen Achtung behandeln, ohne zu gestatten, dass sie dieselben prügeln, züchtigen oder misshandeln . . . noch sich bei Tische von ihnen bedienen lassen.«4

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