Note 11 — ZWÖLFTES KAPITEL
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Das Gesetz rührt aus der frühesten Zeit der Kolonisation Amerika’s her, daneben bestanden noch eine Anzahl argwöhnischer Vorkehrungen, um zu verhindern, dass die höheren Beamten in ein freundschaftliches Verhältniss zu den Kolonisten träten. Weder sie noch ihre Söhne durften in der Kolonie heirathen, liegende Gründe erwerben etc. vergl. Kottenkamp I, 509. ↑