Note 12 — VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL
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Auch bei andern Ackerbauerzeugnissen pflegen Mestizen und Indier sich die Arbeit ihrer Landsleute zu sichern, indem sie diesen Vorschüsse machen und sie erneuern, bevor die alten abgetragen sind. So gerathen Unbesonnene immer tiefer in Schulden und werden thatsächlich zu Sklaven ihrer Gläubiger, wenn es ihnen nicht gelingt, zu entfliehn. Dasselbe findet bei Antheilkontrakten statt, wo der Grundbesitzer dem Bauer Boden, Ackergeräth und Zugvieh zu liefern hat, oft schiesst er dann auch noch Kleidung und Nahrungsmittel für die ganze Familie vor; bei Theilung der Ernte deckt der Antheil des Bauers nicht seine Schuld. Gesetzlich sind die Indier freilich nur bis zu 5 Dollar haftbar, ein besonderes Gesetz verbietet überdies ausdrücklich dergleichen wucherische Geschäfte, sie sind aber allgemein in Gebrauch. s. S. 234 Anm. 127. ↑