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Reisen in den Philippinen

Note 5 — SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL

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Die Kommenden wurden anfänglich für drei Generationen gewährt (in Neu-Spanien für vier), aber sehr bald auf zwei Generationen beschränkt; denn schon di los Rios5 hebt dies als eine der Krone sehr nachtheilige Maassregel hervor, »da sich nur wenige bereit finden Sr. Majestät zu dienen, indem ihre Enkel in das äusserste Elend gerathen.« Nach dem Tode des Belehnten fielen die Encomiendas an den Staat zurück, der Guvernör verfügte von neuem darüber. Das ganze Land war übrigens gleich Anfangs in Encomiendas getheilt worden, deren bei Weitem grössten Theil die Krone zur Bestreitung ihrer Ausgaben behielt. Dergleichen Lehne bestanden in einem mehr oder weniger grossen Gebiet, dessen Bewohner dem Komthur (Encomendéro) Tribut zahlen mussten; letzterer wurde aber in Produkten des Landbaues zu einem vom Lehnsherrn selbst festgesetzten sehr geringen Werth erhoben und mit grossem Vortheil an die Chinesen verkauft. Auch begnügten sich die Lehnsherren nicht mit diesen Einnahmen, sondern hielten die Eingeborenen als Sklaven, bis es durch R. C. und Breve des Papstes6 verboten wurde. »Kaffern- und -Negersklaven, welche die Portugiesen über Indien einführten«, blieben noch gestattet.7

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