Note 3 — SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL
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Die Spanier beschränkten die Gewalt der eingeborenen Häuptlinge, hoben die Sklaverei auf und verwandelten den Erbadel in einen Dienstadel; sie führten aber alle diese Veränderungen mit Vorsicht, sehr allmälig aus.3 Die alten Gebräuche sofern sie nicht gegen das natürliche Recht verstiessen, blieben zunächst bestehn und hatten bei Prozessen Gesetzeskraft; in Kriminalsachen galt spanisches Recht. Heut haben die Cabezas de Barangay ausser dem Titel Don und der Befreiung von Kopfsteuer und Frohnden keine Vorrechte; sie sind, abgesehn von Ausnahmen, zu unbesoldeten, aber mit ihrem Privatvermögen haftbaren Steuereinnehmern geworden, — eine Maasregel, deren Klugheit bezweifelt werden mag; denn abgesehn davon, dass sie die Häuptlinge zu Unterschleifen und Erpressungen verleitet, entfremdet sie der Regierung eine Klasse von Eingeborenen, die eine Stütze ihrer Macht sein könnte.