Note 4 — NEUNZEHNTES KAPITEL
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Der zur Leitung der Wahlen für die Gemeindeämter erwartete Guvernör sandte, durch Krankheit verhindert, einen Stellvertreter. Da die Wahlen alljährlich im ganzen Lande nach derselben Vorschrift vollzogen werden, so mag diese, der ich beiwohnte, als Beispiel beschrieben werden: Sie findet im Gemeindehaus statt; am Tisch sitzt der Guvernör (oder sein Vertreter), ihm zur Rechten der Pfarrer, links der Schreiber, der zugleich Dolmetscher ist. Sämmtliche Cabezas de Barangay, der Gobernadorcíllo und die es früher gewesen, haben auf Bänken Platz genommen. Es werden zuerst durch das Loos je 6 von den Cabézas, und von den Gobernadorcillo’s zu Wählern ernannt; der fungirende Gobernadorcíllo ist der dreizehnte, die Uebrigen verlassen den Saal. Nachdem der Vorsitzende die Statuten verlesen und die Wähler zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflicht ermahnt, treten diese einzeln an den Tisch und schreiben drei Namen auf einen Zettel. Wer die meisten Stimmen hat, wird, wenn weder Pfarrer noch Wähler begründeten Einspruch erheben, sofort zum Gobernadorcíllo für das kommende Jahr ernannt, vorbehaltlich der Bestätigung der Oberbehörde in Manila, die wohl immer erfolgt, denn schon der Einfluss des Cura würde eine missliebige Wahl verhindern. Auf dieselbe Weise findet die Wahl der übrigen Beamten statt, nachdem zuvor der neue Gobernadorcillo in den Saal gerufen, damit er etwaige triftige Einwendungen gegen seine aus der Wahl hervorgehende künftige Beamten machen könne. Die ganze Handlung ging mit grosser Ruhe und Würde vor sich.4