Note 10 — FÜNFUNDZWANZIGSTES KAPITEL
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Gegenwärtig gelten im Allgemeinen folgende Bestimmungen, an deren Einzelheiten aber fortwährend geändert wird: Durch R. D. 5. Sept. 1865 wird der Tabakbau in allen Provinzen gestattet, doch darf der Ertrag nur an die Regierung zu einem von ihr festgesetzten Preise verkauft werden. Der Aufkauf geschieht in Luzon und den angrenzenden Inseln nach Fardos10 durch Colleccion, d. h. direkt durch die Finanzbeamten, welche den Bau der Pflanze von der Aussaat an zu leiten haben; in den Bisayas durch Acopio, indem Regiebeamte den ihnen angebotenen Tabak vom Bauer oder vom Spekulanten und zwar nach Quintales aufkaufen.