Note 11 — FÜNFUNDZWANZIGSTES KAPITEL
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Reglement für alle Sammelstellen von Luzon: §. 1. Der Tabak wird nach vier Klassen bezahlt. §. 2. Zur I. Klasse gehören Blätter von wenigstens 18 Zoll von Burgos (0m 418) Länge, zur II. solche von 18 bis 14 Zoll (0m 325), zur III. von 14 bis 10 Zoll (0m 232) zur IV. Blätter von wenigstens 7 Zoll (0m 163); kleinere werden nicht angenommen. (Letztere Beschränkung ist jetzt aufgehoben. Da sich die Qualität des Tabaks in den Händen der Regie immer mehr verschlechtert, so sind jetzt noch zwei geringere Klassen (V. und VI.) eingeführt). —