Note A — V.
Reading edition
Nach dem spezifischen Gewichte des Goldes von 19,32 und dem österreichischen Gesetze vom 2. August 1892 R. G. Bl. No. 126 hat ein Cubikdecimeter puren Goldes einen Werth von 63369,60 Kronen und wurde der österreichische Finanzminister mit Gesetz vom selben Tage R. G. Bl. No. 130 ermächtigt, ein Golddarlehen von 183,456,000 alten österreichischen Goldgulden oder 4369 Millionen Kronen für Valutazwecke zu kontrahiren. Feingold in dieser Menge ergibt eine kreisrunde Säule von ein Meter Durchmesser und 9,23475 Meter Höhe.
Die Zinsen des erwähnten Darlehns wurden auf neun Millionen Gulden veranschlagt und müssen durch den Export von Brodfrüchten und Schlachtvieh aufgebracht werden, entziehen daher dem Vaterlande die Nahrungsmittel für 50000 gut genährte oder 200000 kümmerlich genährte Menschen.
Auch in Peru zur Zeit seiner Eroberung durch Pizarro galt das Gold für werthlos, weil es nicht zu Geld ausgemünzt wurde. Man deckte die Paläste mit Goldplatten ein und die Soldaten trugen goldene Rüstungen.