Note 436 — Chapter III
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“Unter der nemlichen confiscations—und relegations Straf werden die illuminaten Logen, sie mögen gleich auf diesen oder anderen Namen umgetauft seyn, ebenfalls verbothen, worauf man auch allenthalben gute Spehr’ [Späher] bestellen, und die Gesellschaften, welche entweder in Wirth—oder Privathäusern mit versperrten Thüren oder sonst auf verdächtige Weise gehalten werden, als wahre Logen behandeln lassen, und die so leer als gewöhnliche Ausrede, das es nur ehrliche Compagnien von guten Freunden sind, zumal von jenen, welche sich des Illuminatismi und der Freygeisterei vorhin schon suspect gemacht haben, nicht annehmen wird….” Quoted by Engel, p. 280.