Note 8 — IV. Die Lebensfrage der Familie.
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Wollte man dem skrupulösesten Gerechtigkeitsgefühl Rechnung tragen, so brauchte man nur die Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, dass Jungfern durch die eidesstattliche Versicherung, niemals einen Heirathsantrag gehabt zu haben, von der Steuererhöhung befreit werden. Wer die Frauen kennt, wird keinen Augenblick daran zweifeln, dass eine solche Klausel unbenutzt bleiben würde, und dass deshalb ihre Aufnahme in’s Gesetz überflüssig und wirkungslos wäre.