Note 31 — Das Bildnis des Hans Perckmeister.
Reading edition
Zu gemeiner stat pfeifer anzunehmen ist erteilt Sebald, maler. Actum 13. novembris 1532 per herrn Math. Loffelholz. Ratsbuch 16, Fol. 45a — Es ist aber hier nicht etwa der Maler Sebald Beham gemeint, sondern wie aus dem Jahresregister von 1533 zu entnehmen, Sebald Greyff, der dort bei den Besoldungen als »Trummelschlager und Pfeiffer« aufgeführt ist.