Note 26 — Das Bildnis des Hans Perckmeister.
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»Amtbuchlein allerlay geschwornen Amt und Handwerk, so vor den Herrn, zu des Pfendtners Rug verordent, Gehorsam thun vom Jahre 1532: Koch allhie: Jorg Schlenck, Susanna uxor ... Zoller auf der vesten: Jorg Schlenck, Susanna uxor ... [Zollner am] Thyergartnerthor: Jorg Schlenk, N. uxor. — Ein Amtbüchlein, in dem auch, wie hier, die Köche (— gemeint sind Garköche — man denke ans heutige »Bratwurstglöcklein«, das damals bereits als Garküche unter der Bezeichnung »Glöcklein« bestand —) aufgeführt sind, ist aus der Zeit vor 1532 im k. Kreisarchiv Nürnberg nicht vorhanden. Die Ämterbüchlein wurden bald vor Beginn jeden Jahres neu gefertigt, da jedes Jahr die darin Eingetragenen, wenigstens war dies bei den Buchdruckern und Formenschneidern der Fall, von neuem Gehorsam oder Pflicht thun mußten, also von neuem auf die Vorschriften und Gesetze verpflichtet wurden. Der Bestand des vorhergehenden Jahres wurde dann immer in das neu angelegte Amtbüchlein des folgenden Jahres, in das Amtbüchlein zum neuen Rat, wie sonst diese Amtbüchlein betitelt sind, übertragen. Die im Laufe des neuen Jahres neu Hinzukommenden wurden am Schlusse der betreffenden Gruppe nachgetragen, wie man das an den Schriftzügen und der abweichenden Tinte erkennen kann. Schlenk ist nicht unter den Köchen, die erst im Laufe des Jahres 1532 nachgetragen worden sind, er muß also schon mindestens im Jahre vorher, 1531, Koch gewesen sein. — Die im Laufe des Jahres Abgehenden wurden in dem Ämterbüchlein gestrichen. Schlenk ist im Jahre 1532 im Amtbüchlein unter den Köchen gestrichen, er schied also im Laufe des Jahres 1532 als Koch aus; und nunmehr findet sich sein Name wie auch der seiner Frau unter den Thorzöllnern — zunächst am Vestnerthor — nachgetragen, wann er zum Zöllner am Vestnerthor ernannt wurde, erfahren wir aus einem Ratsverlaß vom 17. April 1532: Zu einem zollner undter das spitaler thor ist der zollner undter dem vestenthor ertailt, und zu ainem zollner des vestenthors ist ertailt Jorg Schlenk, zollner (!). — Der Protokollirende hat hier irrtümlich »Schlenck, zollner« geschrieben: denn Schlenk war, wie aus den Amtbüchlein zum neuen Rat aus den vorhergehenden Jahren zu entnehmen ist, noch nicht vorher Zöllner gewesen. Wahrscheinlich hat der Protokollirende das Wort »moler« hier schreiben sollen. — Im Amtsbüchlein von 1532 ist dann Schlenk wieder als Zöllner am Vestnerthor gestrichen, und ist als Zöllner am Tiergärtnerthor nachgetragen worden. Vom Tiergärtnerthor wurde er durch Ratsverlaß vom 4. Oktober 1533 ans Frauenthor versetzt.