Note 2 — Siebentes Kapitel.
Reading edition
Jeder Kampon auf den holländischen Besitzungen in Sumatra hat seinen Rajah beibehalten. Letzterer bezieht von der Regierung einen kleinen Gehalt und trägt dafür Sorge, daß seine Gemeinde die Gesetze und Befehle der Regierung erfüllt und ausführt.