Note 43 — Sechstes Kapitel.
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Auf Java ist jedem Residenten ein Rajah oder sonstiger Vornehmer des Landes als Beamter beigegeben, der den Titel „Regent“ führt und denselben Gehalt bezieht, wie der Resident, nebst Procenten vom Kaffee, Zucker u. s. w. Ohne seinen Beisitz wird nichts Bedeutendes unternommen. Seine Meinung ist jedoch höchst selten von der des Residenten verschieden.