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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 253 — Sachlicher Theil. (continued 7)

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Bezeichnend für die Dehnbarkeit aller allgemeinen Bezeichnungen ist der Umstand, dass in einem der von Wellenstein erwähnten Fälle von Seite eines Landgerichtes auch der Verlust eines Stückes des Schädelknochens als „Verlust eines wichtigen Gliedes“ aufgefasst wurde. Eine ausführliche Besprechung des §. 224, insbesondere seiner Schwächen, siehe auch W. Hauser (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, pag. 93).

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