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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 240 — Sachlicher Theil. (continued 7)

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Diese können allerdings auch in dem Bilde einer acuten Geistesstörung bestehen, welche von Wille und Guder („Die Geistesstörungen nach Kopfverletzungen.“ Jena 1886) als die acute Form des primär traumatischen Irrsinns bezeichnet wird und eine günstige Prognose bietet, da von 7 Fällen 6 genasen. Das Bewusstsein kehrt vorübergehend zurück, nachher folgt Somnolenz, aus welcher die Kranken in heftige hallucinatorische Angstzustände mit feindseligem Charakter übergehen. Allmälig werden die Kranken ruhiger, haben noch Kopfschmerz und allerhand Innervationsstörungen und genesen, indem sie für das Geschehene Erinnerungslücken behalten oder diese erst später durch die Erzählungen Anderer ausfüllen. Einen neueren solchen Fall von acutem hallucinatorischem Wahnsinn bei einem 18jährigen, im Wachsthum zurückgebliebenen und erblich belasteten Knaben nach Schlägen auf dem Kopfe bringt van Hoff (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 311). Hier war das Trauma die Gelegenheitsursache zum Ausbruch der Psychose, zu welcher bereits Veranlagung bestand.

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