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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 93 — Sachlicher Theil. (continued 3)

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Vide einen solchen Fall in Casper’s Vierteljahrsschrift, 1854, von Reinhard mitgetheilt, und einen ähnlichen in Buchner’s Lehrbuch der gerichtl. Med. II. Aufl., 197. Vom Schwurgericht in Linz wurde im Jahre 1879 ein gewisser Michael Ernst wegen Raub und Nothzucht verurtheilt, die er an mehreren (wahrscheinlich gegen 40!) früher durch Würgen oder Drosseln betäubten Individuen verübt hatte.

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