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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 567 — Sachlicher Theil. (continued 20)

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Dieser Umstand muss hervorgehoben werden, da in solchen Fällen auch an die Möglichkeit gedacht werden muss, dass ein männliches Individuum mit verbildeten äusseren Genitalien, eine Hermaphrodisie, vorliegt. (Vide pag. 84, insbesondere den pag. 94 erwähnten Fall von Martini, der eine Hebamme(!) betraf, die mit Wöchnerinnen und anderen Weibern Unzucht getrieben hatte, bis sie als ein (männlicher) Zwitter erkannt wurde. Auch die Integrität des Hymen trotz lange geübter Onanie ist beachtenswerth und bestätigt das pag. 124 Gesagte.)

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