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Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin

Note 543 — Sachlicher Theil. (continued 20)

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Ausführliches über Tätowirungen in forensisch-medicinischer und anthropologischer Beziehung bringt Lacassagne in „Ricerche sur 1333 tatuaggi di delinquenti.“ Archivio de Psychiatra, anthropologia criminale e scienze penali. 1880, pag. 438 und „Les Tatouages, étude anthropologique et médico-légale.“ Paris 1881 und 1886, sowie in Lombroso’s „L’homme criminelle“, 1887 und dem dazu gehörigen Atlas. Lacassagne fand die betreffenden 1333 Tätowirungen an 360 Soldaten eines algierischen Strafbataillons und 18 Gefangenen der Militärstrafhäuser. Diese Tätowirungen befanden sich 1mal auf beiden Armen und am Bauche, 4mal auf beiden Armen und am Gesässe, 8mal auf der Brust, 4mal am Bauche, 11mal am Penis, 29mal am ganzen Körper, 45mal auf beiden Armen und auf der Brust, 88mal am rechten Arme allein, 59mal an linken Arme allein und 127mal auf beiden Armen allein. In letzter Zeit hat Leppmann: „Die criminal-psychologische und criminal-praktische Bedeutung des Tätowirens der Verbrecher.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 193, diesen Gegenstand behandelt.

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