Note 552 — Sachlicher Theil. (continued 20)
Reading edition
Im §. 46, lit. a des österr. St.-G.-B. wird die vernachlässigte Erziehung ausdrücklich als Milderungsumstand bezeichnet.
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Im §. 46, lit. a des österr. St.-G.-B. wird die vernachlässigte Erziehung ausdrücklich als Milderungsumstand bezeichnet.