Note 429 — Sachlicher Theil. (continued 15)
Reading edition
Auch forensisch bemerkenswerth ist das Absterben von Fingern und Zehen nach unvorsichtiger äusserer Anwendung von Carbolsäure. Nach Freyer (Zeitschr. f. Medicinalb. 1891) kann dieses auch schon nach 2–3procentigen Lösungen erfolgen.