Note 2 — Einleitung.
Reading edition
In dieser Beziehung entnehmen wir den von der k. k. statistischen Centralcommission herausgegebenen Jahrbüchern, dass, abgesehen von den bei den Militärgerichten verhandelten Fällen, in den Jahren 1872 bis 1876 in sämmtlichen im Reichsrathe vertretenen Ländern unter anderen folgende Verurtheilungen stattfanden wegen:
1872 1873 1874 1875 1876
Verbrechen Nothzucht, Schändung etc. 286 346 347 465 516
Kindsmord 97 110 97 103 96
Mord 137 185 171 166 198
Todtschlag 287 309 245 296 235
Abtreibung der Leibesfrucht 17 10 15 19 14
Weglegung des Kindes 33 37 30 32 30
Schwere körperliche Beschädigung 3870 4093 3447 4254 4732
Zweikampf 9 — 2 — —
Vergehen Fahrlässige Tödtung 423 408 313 409 452
Vergehen gegen die Sicherheit des Lebens 5 43 7 8 16
Summe 5173 5541 4676 5752 6289
Bedenkt man, dass unter diesen Zahlen nur die Verurtheilungen subsumirt sind, dass aber die Summe der Fälle, in denen eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet wurde, aber keine Verurtheilung stattfand, sich ebenfalls hoch beläuft; erwägt man ferner die Menge der civilgerichtlichen Fälle, welche ärztliche Begutachtung erfordern, und rechnet dazu die zahllosen polizeilichen Untersuchungen von Selbstmördern und verunglückten Personen (im Jahre 1873 kamen 1863 Selbstmorde und 6734 Verunglückungen und Todesarten aus unbekannter Ursache vor), so kann man sich eine genügende Vorstellung davon machen, wie häufig die gerichtsärztliche Thätigkeit in Anspruch genommen wird.