Note 8 — IV. Dietzgens Ethik.
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Kant sagt: »Ich nehme an, daß es wirklich reine moralische Gesetze gebe, die völlig a priori (ohne Rücksicht auf empirische Bewegungsgründe, das ist Glückseligkeit) das Tun und Lassen, das ist den Gebrauch der Freiheit eines vernünftigen Wesens überhaupt bestimmen, und daß diese Gesetze schlechterdings (nicht bloß hypothetisch unter Voraussetzung anderer empirischer Zwecke) gebieten und also in aller Absicht notwendig sind.« – Sein »kategorischer Imperativ« lautet: »Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.«
Woran Sozialisten, angesichts der aus den Verschiedenheiten der Klasseninteressen resultierenden Differenzen der »Maxime des Willens«, die im vorigen Zitat gedachten »reinen moralischen Gesetze« – die jeder normale Mensch angeblich aus seinem Innern (ohne sinnliche Erfahrung) schöpft – zu erkennen vermögen, ist ein Rätsel, dessen Lösung die Revisionisten uns bisher vorenthalten haben. Wenn Kants ethisches Grundgesetz richtig wäre, müßten doch die Wilden schon unsere wichtigsten heutigen Moralanschauungen gehabt haben – ganz zu schweigen von der Sklavenhalterzeit, von der feudalen und von der kapitalistischen Welt. Steht doch sogar der letzteren moralisches Empfinden – soweit es den Gütererwerb durch Verelendung der Massen betrifft – in krassem Gegensatz zu dem unsrigen.
Professor Oswald Külpe sagt in seiner Darstellung und Würdigung Kants (Aus Natur und Geisteswelt, 146. Band, Seite 121) in bezug auf Kants Moralgebot: Liebe aus Neigung kann nicht geboten werden, sondern nur die praktische Liebe, das Wohltun aus Pflicht, wenn selbst unbezwingliche Abneigung der Ausführung dieser Pflicht entgegensteht. Auf solche Beispiele zielt das bekannte Epigramm von Schiller:
Gern dien' ich den Freunden, doch tu ich es lieber mit Neigung, Und so wurmt es mich oft, daß ich nicht tugendhaft bin. Da ist kein anderer Rat, du mußt suchen sie zu verachten, Und mit Abscheu alsdann tun, was die Pflicht dir gebeut.