Note 419 — Chap. III.
Henry Beveridge translation
"Weil er verbiete jemand mit Todes Strafe zu belegen der nicht ein Todtsünde begangen." (Seckend. p. 333.)
Henry Beveridge translation
"Weil er verbiete jemand mit Todes Strafe zu belegen der nicht ein Todtsünde begangen." (Seckend. p. 333.)