Note 60 — Siebzehntes Kapitel. Wilhelm und Marie.
Reading edition
Siehe Overall’s Convocation Book, Kap. 28. Nichts kann klarer und schlagender sein als seine Sprache:
„Wenn, nachdem sie ihre unheiligen Wünsche erreicht, seien es ehrgeizige Könige durch Unterwerfung eines Landes, oder unloyale Unterthanen durch rebellische Erhebung gegen ihre natürlichen Landesherren, sie eine der besagten entarteten Regierungen unter ihrem Volke errichtet haben, so ist die entweder so unrechtmäßig errichtete, oder dem wahren und rechtmäßigen Besitzer gewaltsam entrissene Autorität, da sie immerhin Gottes Autorität ist und durch die Schlechtigkeit Derer, die sie besitzen, nicht beeinträchtigt wird, jederzeit in Ehren zu halten und ihm zu gehorchen, sobald solche Aenderungen sich vollständig befestigt haben, und die Leute aller Art, vom geistlichen wie vom Laienstande, müssen ihr unterthan sein, nicht allein aus Furcht, sondern auch aus Gewissenspflicht.”
Dann folgt die Regel:
„Wenn Jemand behaupten wollte, daß, wenn eine solche neue Regierungsform, die mit einem Aufstande begonnen, sich nachmals vollkommen befestigt hat, die ihnen innewohnende Autorität nicht von Gott stamme, oder daß irgend Jemand, der auf dem Gebiete einer solchen Regierung wohnt, nicht verbunden sei, sich der Autorität Gottes, welche daselbst ausgeübt wird, zu unterwerfen, sondern sich gegen dieselbe auflehnen dürfe, der würde sehr irren.”