Note 40 — Die Medizin im späteren Mittelalter.
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Nach späterer Bezeichnung muß übrigens zwischen einer Anatomia publica, d. h. einer öffentlichen, dem allgemeinen Unterricht zu gute kommenden Zergliederung und einer Anatomia privata, d. h. einer im Interesse einzelner Aerzte oder Studierender oder zu gerichtlichen Zwecken vorgenommenen Sektion unterschieden werden. Für die Schulanatomie geben die Statuten der Hochschulen den Anhaltspunkt. In Padua fand nachweislich im Jahre 1341 eine Zergliederung statt (Gentilis da Foligno), in Venedig wurde 1368 bestimmt, daß alljährlich vor den Medici phisici et cirurgici eine menschliche Leiche zergliedert werden soll und 1370 entschieden, daß Aerzte und Chirurgen gemeinschaftlich die Kosten zu tragen hätten, für Florenz liegt 1388 eine Bestimmung über Leichenlieferung vor, und in dieses Jahr dürfte eine von Nicolaus Florentinus erwähnte Sektion fallen.