Note 63 — Die Medizin im 13. Jahrhundert.
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Es ist kein bloßer Zufall, daß die scholastische Medizin zuerst an der Stätte zur reinsten Entwicklung gelangte, wo die juristische Interpretationskunst ihre höchsten Triumphe feierte, in Bologna, denn unter den Einflüssen des Milieus mußte es ja naheliegen, die Glossiermethode auf das Gebiet der ärztlichen Forschung und des ärztlichen Unterrichts zu übertragen, wobei die falsche Voraussetzung maßgebend war, es käme auch hier nur auf die richtige Auslegung der „Litera scripta” an, es könne der antik-arabischen Fachliteratur von vornherein diejenige autoritative, unverrückbar fundamentale Bedeutung beigemessen werden, welche die Rechtsbücher des Justinian für die Juristen tatsächlich besaßen. Wie diese die Rechtsquellen, so behandelte Thaddaeus die Aphorismen, das Prognosticon des Hippokrates etc., indem er sie mit Glossen versah, denen bald förmliche Quaestiones, Disputationes, Recollectiones und Quodlibetationes folgten. Im Grunde war es ja der, durch die Wiedererweckung des römischen Rechts erwachte, juristische Geist, der — wie Roger Bacon klagte — die Theologie des 13. Jahrhunderts beherrschte, der juristische Formalismus, der so großen Einfluß auf die Architektonik der theologischen Lehrgebäude ausübte. In Italien selbst, wo die spekulative Theologie merkwürdigerweise keinen hervorragenden Vertreter hatte — führende Theologen italienischer Abstammung wie Petrus Lombardus u. a. wirkten in Paris —, wurde die scholastische Methode, nur soweit sie auf dem Gebiete der zumeist gepflegten Rechtsstudien zur Geltung kam, vorbildlich für andere Zweige, namentlich für die Medizin.