Note 57 — Die Medizin im 13. Jahrhundert.
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Daß sich die artistisch-medizinische („Universität”) Fakultät Bologna (vgl. S. 317) übrigens bereits im Anfang des 13. Jahrhunderts eines nicht unbedeutenden Besuchs wißbegieriger laikaler und klerikaler Scholaren erfreute, beweist eine vom Papst Honorius III. 1219 an den dortigen Bischof gerichtete Verordnung, wonach den Priestern, Mönchen und regulierten Geistlichen das medizinische und juristische Studium untersagt wurde. Die medizinische Scholarenkorporation besaß eine ähnliche Organisation wie die juristische (an der Spitze ein Rektor), mußte sich aber gegenüber der langwährenden Präponderanz der letzteren erst in hartem Kampfe die Selbständigkeit erringen. Der Aufschwung der Schule datierte seit der Zeit, als die empirische Unterrichtsweise der philosophisch begründeten Platz zu machen begann, d. h. seit der Lehrtätigkeit des Thaddaeus Alderotti. Seinem Einfluß war es vornehmlich zu danken, daß die medizinischen Scholaren dieselben Privilegien wie die Jünger der Themis erhielten.