Note 18 — Die Literatur.
Reading edition
Vgl. Bd. I, S. 388. Zu dem dort Gesagten sei noch eine Stelle aus dem römischen Geschichtschreiber Ammianus Marcellinus (um 330-400) angeführt, welche zeigt, daß man die Weiterverbreitung ansteckender Affektionen durch passende Maßregeln zu verhindern bemüht war. Es heißt dort nämlich: Hat man einen schwer erkrankten Freund, nach dessen Befinden sich ein Sklave erkundigt hat, so ist es gut, den mit Nachrichten zurückkehrenden Boten nicht in das Haus des Herrn einzulassen, bevor er in einer Badeanstalt ein Bad genommen hat. So verhütet man wohl am ehesten die eigene Erkrankung.