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Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil

Note 5 — Allgemeine Verhältnisse.

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Erst im 3. Jahrhundert wurde ein einschlägiges Gesetz erlassen, wonach die Todesstrafe oder Verbannung zur Anwendung kommen sollte, wenn ein Kranker durch ein dargereichtes Medikament zu Grunde ging.

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