Note 18 — Allgemeine Verhältnisse.
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Die Bezeichnung ἀρχίατρος — von der das deutsche Wort Arzt abgeleitet wird — diente wahrscheinlich zuerst nur dazu, um würdige, verdiente Aerzte aus der großen Masse der Heilkünstler hervorzuheben und erst allmählich erstarrte der Ehrenname zu einer mit besonderen Vorrechten verbundenen Titulatur, zunächst wohl für kaiserliche Leibärzte (z. B. führten schon C. Stertinius Xenophon [Leibarzt des Claudius] und Andromachos [Leibarzt des Nero] den Titel); Galen sagt von Andromachos, er habe diesen Titel wegen seiner Kenntnisse bekommen, auch bezeichnet er (den Leibarzt des Antoninus Pius) Magnos und (den Leibarzt des Marc Aurel) Demetrios als „Archiatri”. In griechischen Inschriften findet sich das Wort ἀρχίατρος im Sinne von Stadtarzt. „Archiatri palatini”, d. h. Hofärzte, kommen mit diesem Namen zuerst unter Severus vor, es gab damals sieben. In der römischen Gesetzgebung erscheinen die Gemeindeärzte mit dem Titel „Archiatri populares” zum ersten Male unter Valentinian I. und Valens. Wir ersehen aus den Verfügungen, daß die Archiatri populares Kollegien bildeten, als Armenärzte fungierten und aus Gemeindemitteln (durch Naturallieferungen) besoldet waren. Ihre Zahl betrug in kleineren Städten fünf, in größeren sieben, in Rom zwölf. Dem Kollegium selbst oblag es, bei einer Vakanz einen Kandidaten, auf den sich mindestens sieben Stimmen vereinigt hatten, für die kaiserliche Bestätigung in Vorschlag zu bringen, und der Neugewählte erhielt immer den letzten Rang. Die Archiatri genossen eine ganze Reihe von Begünstigungen (Befreiung von Abgaben und von der Uebernahme anderer Aemter, besonderen Schutz gegen Beleidigungen etc.). Dafür wurde ihnen aber eingeschärft, lieber in rechtschaffener Weise den Armen zu Hilfe zu kommen, als schmählich den Reichen zu dienen. Aus den Verordnungen Constantins, welcher alle Privilegien der Gemeinde- und Stadtärzte (auch für ihre Familien) zusammenfassen ließ, ist hervorzuheben, daß dieselben zur Unterrichtstätigkeit durch in Aussicht gestellte Belohnungen und Besoldungen angeeifert wurden: Mercedem etiam eis et salaria reddi jubemus, quo facilius liberalibus studiis et memoratis artibus multos instituant. Außer den Hof- und Stadtärzten führten auch die Vorstände der ärztlichen Kollegien den Titel „archiater” (archiatri scholares), ferner die Aerzte der Vestallinnen und der öffentlichen Gymnasien. — In der späteren Kaiserzeit kamen für Aerzte (vorzugsweise Hofärzte) noch verschiedene Rangerhöhungen und Titel in Betracht, das Perfectissimat („vir perfectissimus” ═ dem Rang des Eques entsprechend) und die weit höher stehende, in drei Grade zerfallende „comitiva dignitas” (der „comes archiatrorum” führte das Prädikat „vir spectabilis”). Bisweilen wurden Aerzte sogar zu hohen Stellen in der Staatsverwaltung berufen.