Note 16 — Allgemeine Verhältnisse.
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Die Collegia der Römer waren Vereinigungen von Berufsangehörigen zum Zwecke der Beratung von Standesinteressen und zur Unterstützung der Mitglieder, ihre Weihe erhielten sie durch den gemeinsamen Kult bestimmter Gottheiten, Festlichkeiten etc. An der Spitze jedes Kollegiums stand der „Pater”, als Versammlungslokale dienten die „Curiae” oder „Scholae”. Das Collegium medicorum zu Rom verehrte als Patronin die Minerva und besaß (unter Trajan) eine Schola auf dem Esquilin. Ursprünglich wurden in die Collegia medicorum wohl nur Freie aufgenommen, später auch Freigelassene, ja sogar Sklaven.