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Geschichte der Medizin. II. Band, Erster Teil

Note 10 — Allgemeine Verhältnisse.

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Die freien Hebammen waren in einer Zunft vereinigt, der die „nobilitas” beigelegt wurde; handelte es sich um die gerichtliche Feststellung einer Gravidität, so wurden sie als Sachverständige vernommen. Bezüglich der Aerzte als Sachverständige vor Gericht, haben erst in jüngster Zeit aufgefundene Urkunden (Papyri aus Aegypten) einige Nachrichten gebracht, welche Gutachten enthalten; sie stammen sämtlich aus den ersten nachchristlichen Jahrhunderten.

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