Note 34 — VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen.
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In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von 1854, Nr. 4, pp. 17, 18) fehlen die Worte »unter den«; der Satz des § 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. — Der vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.