Note frônebote — GÖTTLICHE BOTSCHAFT
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GÖTTLICHE BOTSCHAFT. frônebote, in der Rechtssprache eine hohe, unverletzliche Gerichtsperson, hier jedoch Abgesandter des Herrn, Herrenbote. – er hiez, er befahl = er läßt. – voget, das lat. advocatus, Schirmherr; Stellvertreter. – brogen, sich übermütig erheben, großtun, trotzen. – lasterlîche, schimpflich. – gerne = zu eurem eigenen Vorteil. – einem rihten, Recht schaffen, zum Recht verhelfen. – verschulden, eine Schuld abtragen, vergelten. – pflihten, laßt ihn euch verpflichtet werden.