Note 2 — Dem Kaiser Wilhelm I.[2] Sonett.
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Als in Folge der Einreichung meiner Denkschrift über die Notwendigkeit einer längeren Frist vor der Bestattung an den hochseligen Kaiser sämmtliche Regierungen veranlaßt wurden, schleunigst darüber zu berichten, in welchem Umfange in den Ortschaften ihres Verwaltungs-Bezirkes für die Einrichtung von Leichenhäusern Sorge getragen ist.
(Denkschrift bei W. G. Korn, Breslau, sechste Auflage.)