Note 21 — Kapitel VII. Charakter und soziale Verhältnisse.
Margarethe Langfeldt translation
Jagen mehrere zusammen, so entscheiden auch bestimmte Regeln darüber, wem das erlegte Wild gehört. Schießen zwei oder mehrere auf ein Renntier, so gehört es dem, der es zuerst getroffen, auch wenn er es nur unbedeutend verwundet hat. Ueber die Seehundsjagdvorschriften sagt Dalager: »Trifft ein Grönländer mit seinen leichten Pfeilen einen Seehund oder sonst ein Seetier und dieses stirbt nicht, sondern läuft mit dem Pfeile fort, so gehört es ihm, auch wenn ein anderer es nachher mit seinen Pfeilen tötet; doch hat er sich der gewöhnlichen Harpune bedient und reißt die Leine und ein anderer kommt und trifft, dann hat der erste sein Recht verloren; werfen aber beide zugleich und treffen beide Harpunen, so wird das Tier mit Haut und allem der Länge nach geteilt.« — »Treffen zwei zugleich einen Vogel, so wird dieser der Quere nach geteilt.« — »Findet einer einen toten Seehund mit einer Harpune im Leibe, so erhält der Eigentümer, falls er in der Gegend bekannt ist, seine Harpune wieder, der Finder aber behält den Seehund.« Aehnliche Regeln scheinen auch auf der Ostküste zu gelten.