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Erziehung und Unterricht der Blinden

Note 4 — I. Der Gegenstand der Erziehung: Der Blinde.

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Daß der Wille diese Richtung nicht notwendig einschlagen muß und daß die gegebene Charakteristik darum nicht auf alle Blinden ohne Ausnahme paßt, sei ausdrücklich erwähnt. Das Gesagte gilt vorzugsweise von dem sich selbst überlassenen Blinden.

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