Note 8 — ENGLISH LAW AND THE RENAISSANCE.
Reading edition
Stintzing, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, vol. I., p. 96: ‘Man wird sich bewusst, dass nicht in der überlieferten Schulweisheit das Wesen der Wissenschaft stecke; dass es auch hier gelte, dem Rufe des Humanismus “zurück zu den Quellen!” zu folgen.’