Note 58 — ENGLISH LAW AND THE RENAISSANCE.
Reading edition
Siegel, Deutsche Rechtsgeschichte, ed. 3, p. 152: ‘Den ersten und zugleich entscheidenden Schritt in dieser Richtung that Georg Beyer, welcher… zunächst durch einen Zufall veranlasst wurde, an der Wittenberger Universität, wohin er als Pandektist berufen worden war, 1707 eine Vorlesung über das ius germanicum anzukündigen und zu halten.’