Note 10 — Kapitel II. Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft.
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Ein Beispiel für die Rechtsprechung unter den Khauas hat mir auch ein Missionar mitgeteilt. Die Rheinische Mission hatte einst versucht, die Khauas für das Christentum zu gewinnen. Eines Sonntags morgens fand der Missionar (Rust, später in Hoachanas) in seinem Garten einen Jungen mit Obststehlen beschäftigt. Als dieser den Missionar erblickte, gab er Fersengeld und ließ sich hierin auch nicht durch den mehrmaligen Ruf: »Halt« stören. Entrüstet warf ihm der Missionar eine Handvoll Erde nach und verklagte den Jungen dann vor dem Stammesgericht. Dieses entschied nach langer Beratung, daß der Junge straflos sei, weil er lediglich aus Hunger gestohlen hätte, der Missionar dagegen 20 Mark und die Kosten zu tragen habe, weil er am heiligen Sonntag mit Erde geworfen hätte. Woraus zu schließen, daß das Christentum bei dem Stamm anscheinend schon mehr Wurzel geschlagen hatte, als der Missionar selbst ahnte.