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Die Sebalduskirche in Nürnberg

Note XXII — IV. Das Inventar der Kirche. (continued 2)

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In den Akten über diese Verhandlungen ist ein interessantes Schriftstück enthalten, eine „Copia Commissions-Decrets an das Löbl. Losungsamt d. d. 12. Dez. 1797“. Das Dekret lautet:

Commissioni subdelegatae ist zu wissen erforderlich, welche Objecta seit dem unterm 10ten Decbr. 1790 ergangenen höchst erforderlichen Reichshofraths-Concluso veräußert, welcher modus bei der Veräußerung beobachtet, ob der Erlöß noch vorhanden oder wozu derselbe verwendet worden, auch ob — und welche annoch weiteres zu veräußern räthlich und thunlich sein mögte?

Worüber ein löbl. Losung-Amt den ungesäumten Bericht zu erstatten, auch, wie sich nunmehr von selbst verstehet, ohne Anfrage bei der Kaiserl. Commission und deren ausdrückliche Erlaubnis eine weitere Veräußerung nicht vorzunehmen hat!

Nürnberg, den 12. Dezbr. 1797. Von Kaiserl. Subdelegations-Commissions wegen. Schrodt Kaiserl. Subdel. Kommiss. Secretair.

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