Note † — VORREDE
Karl Eugen Neumann translation
nach der Smṛti, e. g. Mahābhāratam XIII, 108, 3 ff., śuddhe satyatoye dhṛtihrade snātavyaṃ mānase tīrthe... sa bāhyābhyantaraḥ śuciḥ, i. q. Majjhimanikāyo 7. Rede, p. 39, antaraṃ sinānam. Eine offenbare Blüthezeit des neogenen Buddhismus in Mittelindien noch vierzehnhundert Jahre nach seiner Entstehung hat BÜHLER aus Inschriften des achten bis zehnten Jahrhunderts, die sich an jene des vorhergehenden Jahrtausends folgerecht anschließen, Epigraphia Indica vol. II. p. 366 ff., nachgewiesen. Ein von mir erworbenes Granitbildniss des Buddho im rein indischen Jina-Stil vom Tempel bei Gayā trägt die Inschrift
[ye dharmā he] tuprabhavā hetuṃ t[e]ṣām tathāgato [āha te]ṣā[ṃ] ca yo nirodha evamvādī mahā [śra[ma]ṇaḥ (||)
in Lettern des zehnten bis elften Jahrhunderts. Eine etwa zweihundert Jahre spätere Inschrift, »Nach des Erhabenen Vollendung Jahr 1813« datiert, vom heutigen Sonnentempel zu Gayā, hat CUNNINGHAM im Archaeological Survey of India vol. I. p. 1 mitgetheilt und BHAGWĀNLĀL INDRĀJĪ im Indian Antiquary vol. X. p. 341–347 mit einem vorzüglichen Facsimile erklärt, ib. vol. XVII. p. 61 ff. KIELHORN eine noch spätere buddhistische Inschrift vom Jetavanam bei Sāvatthī veröffentlicht. So ist auch von außen, schon für die gröbere Wahrnehmung, durch eine ununterbrochene Reihe sprechender Ruinen, von Asoko bis in die neueren Zeiten der muhammedanischen Wüthensherrschaft, das Bestehn des Buddhismus in Indien verbürgt. Vereinzelt haben sich in Bengālen buddhistische Herrscher bis in das sechzehnte Jahrhundert — der Epoche des TUL’SĪDĀS — gehalten; von KERN in BÜHLERS Grundriss III. 8. p. 134 historisch belegt.