Note 54 — I. Geschichte des Piraterierechtes.
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D. h. es fehlt eine von dem allgemeinen Rechte abweichende Spezialbestimmung; die (in der völkerrechtlichen Litteratur durchweg übersehene) Befugnis der vorläufigen Festnahme auf frischer Tat betroffener und fluchtverdächtiger Personen (§ 127 St. P. O.) steht natürlich auch Handelsschiffen zu.