Note 5 — I. Geschichte des Piraterierechtes.
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Ein, wie es meint, natürliches, deshalb von je bestehendes Prinzip. Die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auffassung stehende Streitfrage über den „Naturzustand“ des Menschengeschlechts interessiert hier nicht (s. namentlich Pufendorf, De iure naturae et gentium L. II, C. II, „de statu hominum naturali“). Der Text behandelt nur die historischen Verhältnisse zwischen organisierten Verbänden.