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Die Piraterie. Beiträge zum internationalen Seerecht

Note 46 — I. Geschichte des Piraterierechtes.

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England; für piracy iuris gentium Tod und forfeiture of lands and goods durch 28 Hen. 8 c. 15 (1536); so auch in allen Fällen der statutory piracy. Die Todesstrafe ist für sämtliche Fälle durch 7 Will. 4 u. 1 Vict. c. 88 s. 1 beseitigt, die forf. of lands and goods durch 33 u. 34 Vict. c. 23 überhaupt aufgehoben. Jetzt als Resultat aus 7 Will. 4 u. 1 Vict. c. 88 s. 3 und 20 u. 21 Vict. c. 3 s. 2 penal servitude bis auf Lebenszeit. Ein Teil der Litteratur bezieht 1 Vict. c. 88 s. 3 nicht auf die piracy iuris gentium, sodass durch das Gesetz zwar die bisherige Strafe aufgehoben, aber keine neue bestimmt wäre (so Stephen, Digest of the criminal law 6. Aufl. Art. 108, Russell, Treatise on crimes 6. Aufl. S. 263 N. o). Richtig u. a. Blackstone-Stephen a. a. O. IV S. 185, Kenny, Outlines of criminal law S. 316. Todesstrafe gegen pirates, aber nicht für piracy in 7 Will. 4 u. 1 Vict. c. 88 s. 2. Ver. Staaten; die in der Akte vom 30. April 1790 und in allen späteren Bestimmungen über piracy angedrohte Todesstrafe ist durch die Akte vom 15. Januar 1897 beseitigt. — Das französische Gesetz von 1825 hat ein kompliziertes Strafensystem, Todesstrafe in sechs Fällen; auf piratische Akte im Sinne des Völkerrechts (Art. 2) steht Todesstrafe für die „commandants, chefs et officiers“, für die anderen Mitglieder der Besatzung lebenslängliche Zwangsarbeit; eine kaum mit Sicherheit lösbare, in der Litteratur anscheinend gar nicht behandelte Frage ist die der Einwirkung des Art. 5 der Konstitution vom 4. Nov. 1848, der die Todesstrafe „en matière politique“ beseitigte, auf Art. 4 No. 2 und namentlich Art. 3 No. 2 des Gesetzes von 1825; Art. 75 Code pénal, von dem letztere Bestimmung ein Anwendungsfall, aber immerhin eigenartiger Natur, ist, wird allgemein zur matière politique gezählt. Die umfangreiche Spezialabhandlung von Viaud, La peine de mort en matière politique (Pariser These 1902) übergeht das Gesetz von 1825 mit Stillschweigen.

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