Note 28 — I. Geschichte des Piraterierechtes.
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Diese angebliche Rechtlosigkeit entspräche weder der „Friedlosigkeit“ noch der „Rechtlosigkeit“ im technischen Sinne. Die Behauptung geht vielmehr dahin, dass der Pirat ausserhalb des schützenden Verbandes stehe, demnach das alte Fremdenrecht auf ihn Anwendung finde.