Note 26 — I. Geschichte des Piraterierechtes.
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Beweis hierfür ist die Geschichte. Handeln der Staaten nach reiner Zweckmässigkeit ist eine auch dem modernen Rechte nicht fremde Erscheinung; so fehlt es für die Beziehungen zu Naturvölkern in vielen Fällen an jeder Regel völkerrechtlicher oder landesrechtlicher Natur.