Note 13 — I. Geschichte des Piraterierechtes.
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Das Landesrecht gewährt nunmehr auch Fremden Rechtsgüterschutz. In Norwegen erfolgte ein landesrechtliches Verbot der Piraterie scheinbar zum erstenmale im Gulathing von 940 (Pardessus a. a. O. III S. 22). Doch kommen noch Raubzüge bis ins elfte Jahrhundert vor.